Wettbewerbsbeschränkungen

Wettbewerbsbeschränkungen
jede Form der Beeinträchtigung der Wettbewerbswirtschaft (der freien  Konkurrenz) durch Maßnahmen des Staates (z.B. Zwangswirtschaft), durch Bildung von  Unternehmenszusammenschlüssen ( Kartellen, Trusts etc.), durch  Preisbindung zweiter Hand u.Ä.
- Zu unterscheiden: (1)  Horizontale Wettbewerbsbeschränkung; (2)  vertikale Wettbewerbsbeschränkung.
- Verhinderung von W. ist Aufgabe der  Wettbewerbspolitik.
- Vgl. auch  Deutsches Kartellrecht,  Europäisches Kartellrecht.
- Weitere Informationen unter www.bundeskartellamt.de.

Lexikon der Economics. 2013.

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